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   VG Ansbach, 24.11.2009 - AN 4 E 09.01669   

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VG Ansbach, 24.11.2009 - AN 4 E 09.01669 (https://dejure.org/2009,57356)
VG Ansbach, Entscheidung vom 24.11.2009 - AN 4 E 09.01669 (https://dejure.org/2009,57356)
VG Ansbach, Entscheidung vom 24. November 2009 - AN 4 E 09.01669 (https://dejure.org/2009,57356)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bei Verstoß gegen eine Unterlassungspflicht ist ein bereits fälliges Zwangsgeld auch dann beizutreiben, wenn der Verstoß eingestellt wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Ansbach, 18.08.2009 - AN 4 S 09.01435

    Verbotenes Glücksspiel

    Auszug aus VG Ansbach, 24.11.2009 - AN 4 E 09.01669
    Der Bescheid vom 10. August 2009 ist ebenfalls vollziehbar (vgl. Beschluss des erkennenden Gerichts vom 18.8.2009, Az. 4 S 09.01435).

    Eine besondere Härte wäre schließlich auch dann nicht ersichtlich, wenn man - was wohl zu kurz griffe - insoweit auf die vom Antragsteller im Verfahren AN 4 S 09.01435 mit Bezug auf Bayern genannte Zahl eines anteiligen Jahresüberschusses in Höhe von 712.655,00 EUR abstellte.

  • OVG Niedersachsen, 23.04.2009 - 11 ME 478/08

    Rechtsmittel in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen eine

    Auszug aus VG Ansbach, 24.11.2009 - AN 4 E 09.01669
    Letzteres stellt im Übrigen zugleich ein nicht unwesentliches Indiz dafür dar, dass ggf. auch weitere Zuwiderhandlungen des Antragstellers gegen die auferlegten Unterlassungspflichten zu befürchten sind (vgl. hierzu auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.4.2009, Az. 11 ME 478/08, Juris, wonach bei Unterlassungspflichten für die Annahme einer Wiederholungsgefahr keine allzu strengen Anforderungen zu stellen sind; zumindest ein mehrmaliger Verstoß kann in der Regel eine Wiederholungsgefahr indizieren).
  • VGH Bayern, 22.07.2009 - 10 CS 09.1184

    Verbot von Sportwetten und Sportwettenwerbung im Internet in Bayern rechtmäßig

    Auszug aus VG Ansbach, 24.11.2009 - AN 4 E 09.01669
    Die Bescheide vom 27. März 2009 und vom 6. April 2009 sind nach den für den Antragsteller abschlägigen Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Juli 2009 (Az. 10 CS 09.1184/1185) vollziehbar.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1988 - 7 A 2555/87

    Zwangsgeld; Zwangsgeldandrohung; Festsetzung; Betreibung; Verstoß; Unterlassung;

    Auszug aus VG Ansbach, 24.11.2009 - AN 4 E 09.01669
    Nicht zuletzt auch im Fall einer auf Dauer geltenden Unterlassungsverfügung (wie vorliegend) würde die Androhung als zeitnah wirkendes psychologisches Druckmittel versagen, wenn der Pflichtige die berechtigte Erwartung haben könnte, einer Zwangsmittelbeitreibung im Falle des bloßen Abbruchs der Zuwiderhandlung vor der tatsächlichen Vollstreckung nicht mehr ausgesetzt zu werden (in diesem Sinn auch VG Würzburg, Urteil vom 11.10.2000, Az. W 6 K 99.1203, Juris, unter Bezugnahme auf OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.12.1988, Az. 7 A 2555/87, BauR 1989, 724) und bis dahin auch nach Ablauf der Frist nach Art. 36 Abs. 1 Satz 2 VwZVG die Früchte aus dem rechtswidrigen Handeln ziehen zu können.
  • VGH Bayern, 05.10.2006 - 14 ZB 06.1133
    Auszug aus VG Ansbach, 24.11.2009 - AN 4 E 09.01669
    Ganz abgesehen von der Auslegungsgrenze des eindeutigen Wortlauts einer Norm bestehen für die Kammer - im Einklang mit der in Ansehung der gegenteiligen Auffassung in der Literatur ergangenen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 5.10.2006, Az. 14 ZB 06.1133, Juris) - auch keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Art. 37 Abs. 4 Satz 2 VwZVG in seiner wortlautgemäßen Auslegung.
  • VGH Bayern, 10.10.1991 - 7 CS 91.2523
    Auszug aus VG Ansbach, 24.11.2009 - AN 4 E 09.01669
    Insbesondere kann sich eine derartige Auffassung nicht auf den diesbezüglich zitierten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Oktober 1991 (Az. 7 CS 91.2523, Juris) stützen.
  • VG München, 28.03.2007 - M 22 E 07.1154
    Auszug aus VG Ansbach, 24.11.2009 - AN 4 E 09.01669
    Da der vorliegende Eilantrag auf die Vorwegnahme der Hauptsache abzielt, war insoweit der volle Betrag der streitgegenständlichen Zwangsgelder anzusetzen (wie hier auch VG München, Beschluss vom 28.3.2007, Az. M 22 E 07.1154, Juris).
  • VG Würzburg, 11.10.2000 - W 6 K 99.1203
    Auszug aus VG Ansbach, 24.11.2009 - AN 4 E 09.01669
    Nicht zuletzt auch im Fall einer auf Dauer geltenden Unterlassungsverfügung (wie vorliegend) würde die Androhung als zeitnah wirkendes psychologisches Druckmittel versagen, wenn der Pflichtige die berechtigte Erwartung haben könnte, einer Zwangsmittelbeitreibung im Falle des bloßen Abbruchs der Zuwiderhandlung vor der tatsächlichen Vollstreckung nicht mehr ausgesetzt zu werden (in diesem Sinn auch VG Würzburg, Urteil vom 11.10.2000, Az. W 6 K 99.1203, Juris, unter Bezugnahme auf OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.12.1988, Az. 7 A 2555/87, BauR 1989, 724) und bis dahin auch nach Ablauf der Frist nach Art. 36 Abs. 1 Satz 2 VwZVG die Früchte aus dem rechtswidrigen Handeln ziehen zu können.
  • VG Hamburg, 16.07.2015 - 15 K 5677/14

    Vollstreckungshindernis einer Zwangsgeldfestsetzung bei Nichtvorlage eines

    In anderen Fällen würde die Zwangsgeldandrohung als psychologisches Druckmittel versagen, wenn der Pflichtige die berechtigte Erwartung haben könnte, einer Zwangsmittelbeitreibung im Falle bloßen Abbruchs der auf Dauer verbotenen Zuwiderhandlung vor der tatsächlichen Vollstreckung nicht mehr ausgesetzt zu sein (VG Ansbach, Beschluss vom 24.11.2009, AN 4 E 09.01669, juris Rn. 22).

    Zudem wird darauf hingewiesen, dass gerade Zuwiderhandlungen gegen ein Verbot durch eine aktive Handlung einen Willen zu nicht rechtstreuem Verhalten dokumentierten (VG Ansbach, Beschluss vom 24.11.2009, AN 4 E 09.01669, juris Rn. 22) und deshalb einen besonderen Unwertgehalt hätten .

    Diese gesetzliche Verschiedenbehandlung von Verstößen gegen Gebote und Verstößen gegen Verbote unterliegt keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (so aber Sadler, VwVG/VwZG, 9. Aufl. 2014, § 15 VwVG Rn. 64) , da es hierfür hinreichende sachliche Gründe gibt (vgl. zu den § 28 Abs. 2 HmbVwVG entsprechenden landesgesetzlichen Normen anderer Bundesländer z.B. BayVGH, Beschluss vom 5.10.2006, 14 ZB 06.1133, juris Rn. 5; VG Ansbach, Beschluss vom 24.11.2009, AN 4 E 09.01669, juris Rn. 22; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9.2.2012, 5 A 2152/10, juris Rn. 31 ff.) .

  • VG München, 06.07.2015 - M 17 E 15.817

    Anspruch auf Einstellung der Zwangsvollstreckung eines Zwangsgeldes

    Im Fall einer auf Dauer geltenden Unterlassungsverfügung (wie vorliegend) würde die Androhung als zeitnah wirkendes psychologisches Druckmittel versagen, wenn der Pflichtige die berechtigte Erwartung haben könnte, einer Zwangsmittelbeitreibung im Falle des bloßen Abbruchs der Zuwiderhandlung vor der tatsächlichen Vollstreckung nicht mehr ausgesetzt zu werden (VG Ansbach, B.v. 24.11.2009 - AN 4 E 09.01669 - juris Rn. 22; unter Bezugnahme auf VG Würzburg U.v.11.10.2000 - W 6 K 99.1203 - juris; OVG NRW U.v. 21.12.1988 - 7 A 2555/87 - BauR 1989, 724) und bis dahin auch nach Ablauf der Frist nach Art. 36 Abs. 1 Satz 2 VwZVG die Früchte aus dem rechtswidrigen Handeln ziehen zu können.
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